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Heizkostenverordnung
2021

Novellierung der Heizkostenverordnung

Was wird sich durch die Novellierung der HKVO ändern?

Image - Novellierung der Heizkostenverordnung

Die Novellierung der Heizkostenverordnung, die für Oktober 2020 geplant war, hat bisher noch nicht stattgefunden. Laut der europäischen EED (Energy efficiency directive) hätten die Neuerungen bereits im Oktober 2020 in die jeweilige Länderverordnung mit aufgenommen werden sollen. Die Novelle der Heizkostenverordnung ist im August 2021 vom Bundeskabinett beschlossen worden, jedoch wurde Anfang September die Heizkostenverordnung im Umweltausschuss bis auf Widerruf vertagt. Somit verschiebt sich die Verabschiedung der novellierten Heizkostenverordnung auf unbestimmte Zeit.

Was wird sich durch die Novellierung der HKVO ändern?

Aktuell ist noch nicht genau abzusehen was sich ändern wird, da nur ein Entwurf dazu vorbereitet wurde. Gemäß den Anforderungen der EED werden Vermieter und Hausverwalter dazu verpflichtet, Bewohnern unterjährig, bis hin monatlich Verbrauchsinformationen zur Verfügung zu stellen.

Die Grundlage für eine monatliche Abrechnung bildet eine moderne Verbrauchsdatenerfassung per Fernauslesung. Daher müssen alle neu zu installierenden Ausstattungen fernauslesbar sein, bereits installierte, nicht fernablesbare Geräte müssen bis zum 1.1.2027 nachgerüstet werden.

Zudem müssen in der Heizkostenabrechnung künftig mehr Informationen und Übersichts-elemente enthalten sein, wie insbesondere:

  • Tatsächlicher Energiepreis
  • Gesamtenergiekosten
  • CO2-Emissionsdaten
  • Eingesetzter Energiemix
  • Klimabereinigter Vergleich zum Vorjahr
  • Klimabereinigter Vergleich mit einem durchschnittlichen Nutzer


Durch die Wohnungsgenossenschaft Hermsdorf eG werden bei dem planmäßigen Zählertauschen alle Zähler gegen fernauslesbare Zähler getauscht. Ziel ist es, dass bis zum 31.12.2026 der Zählertausch abgeschlossen ist. Sobald die Novellierung der Heizkostenverordnung abgeschlossen ist, werden wir alle Mieter über das weitere Vorgehen informieren.