In gewisser Weise ist das Wohnen in einer Genossenschaft vergleichbar mit dem Wohneigentum, dem Wohnen in einer Eigentümergemeinschaft.
Durch den Erwerb von Genossenschaftsanteilen sind sie in zum Teil Miteigentümer. Es wird Ihnen hiermit ein Mitspracherecht im Rahmen der Entwicklung der Genossenschaft gesichert. Die Mitgliederversammlung ist Sprachrohr und Entscheidungsträger.
Der Nutzungsvertrag zur Wohnung gestaltet die mietrechtliche Seite aus.