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Familie und Haushalt verändern sich..

Der Einzug in eine neue Wohnung, Wegzug, Geburt und Sterbefall – all dies führt zu Veränderungen der Haushaltsgröße bzw. zu Veränderungen im Personenstandswesen.

Wir möchten erneut darauf aufmerksam machen, dass die Veränderung der in einer Wohnung lebenden Personen der Verwaltung der Genossenschaft umgehend bekannt zu geben ist.

Die Angaben werden im Rahmen der Betriebskostenabrechnung für die Berechnung der Müllgebühren benötigt. Zum Ende eines jeden Jahres werden die Personenzahlen zwischen Einwohnermeldeamt und Abfallwirtschaftsbetrieb abgeglichen. Die bislang aufgetretenen Differenzen führen zu einem wesentlichen Mehraufwand.

Auch im Hinblick auf die im kommenden Jahr angekündigten Veränderungen im Meldeverfahren – zukünftig soll der Vermieter die in seinen Liegenschaften lebenden Personen beim Einwohnermeldeamt  bekannt geben – ist die Information über Geburt oder Todesfall von besonderer Wichtigkeit. Die Kopie der Meldebescheinigung bei Zu-oder Wegzug ist schnellst möglich dem Vermieter zu übergeben.

Wir danken Ihnen sehr für Ihr Verständnis und Ihre Mitarbeit.