Im Rahmen des Altschuldenhilfegesetzes wurde in den Jahren 1995 und 1996 Wohneigentum gebildet. Die 108 Wohnungen erwarben weitestgehend Mitglieder unserer Genossenschaft. Mit der Begründung der Eigentümergemeinschaften wurde auch der Bereich Fremdverwaltung aufgebaut.
Die Eigentümergemeinschaften werden entsprechend der Verwalterverträge vollumfänglich nach den Gesetzlichkeiten des Wohneigentumsgesetzes betreut.